
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen werden bei Erteilung eines
Auftrages vom Auftraggeber verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen
sind nur dann bindend, wenn sie von der Firma PMK GmbH ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden, soweit sie mit diesen Bedingungen
in Widerspruch stehen.
Nachfolgend werden die Vertragspartner wie folgt genannt:
Auftraggeber: AG
Auftragnehmer: PMK
1.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
durch PMK zustande. Auftragsbestätigungen sind nur mit Unterschrift
des Geschäftsführers oder eines Prokuristen rechtsgültig.
Maßgebend für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung von PMK. Alle Änderungen bedürfen
der Schriftform. Die Kosten der nach Vertragsabschluß vom
AG gewünschten Änderungen oder Annullierungen trägt
der AG.
1.3 Die in den Angeboten von PMK genannten Preise und Lieferzeiten
sind freibleibend. Die Übersendung von Katalogen und anderen
Unterlagen verpflichtet im Bestellfall nicht zur Lieferung, wenn
die Bestellung nicht von PMK bestätigt wird.
1.4 Bei Angeboten, Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen,
Maß- und Gewichtsangaben, behält sich PMK das Recht zu
Änderungen vor. Auskünfte über Verarbeitungs- und
Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Beratungen, einschließlich
Bedienungsanleitungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Wissen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.
1.5 Bei Katalogen und Zeichnungen auch in kopierter Form
und auszugsweise behält sich PMK Eigentums- und Urheberrechte
vor. Diese Unterlagen dürfen dritten Personen nur mit dem Einverständnis
von PMK weitergereicht werden.
2. Bestellung und Liefertermin
2.1 Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der schriftlichen
AG-Bestellung. Muss der AG noch Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben
beschaffen, Aufklärung über technische Einzelheiten geben
oder eine vereinbarte Anzahlung leisten, so beginnt die Lieferfrist
erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen durch den
AG, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
PMK behält sich das Recht vor, mündliche oder telefonische
Bestellungen anzuerkennen.
2.2 Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Funktionstüchtigkeit
der Ware durch den AG abgenommen wurde (Probelauf), die Sendung
das Werk bis zum vereinbarten Liefertermin verlassen hat oder bei
Vereinbarung die Aufstellung/Montage der Lieferteile bis zum Fertigstellungstermin
erfolgt ist.
Falls die Anlieferung sich aus Gründen, die der AG oder das
Transportunternehmen zu vertreten hat verzögert, so gilt der
Liefertermin mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
2.3 Der Liefertermin verlängert sich bei Arbeitsstreiks,
außergewöhnlich hohem Krankheitsstand und sonstigem Eintritt
unvorhersehbarer Hindernisse entsprechend.
Es ist dabei gleichgültig, ob diese Situationen, die außerhalb
der Einflussmöglichkeiten von PMK liegen, im Werk von PMK oder
einem ihrer Unterlieferanten, die einen erheblichen Einfluss auf
die Fertigung des Liefergegenstandes haben, eintreten.
2.4 Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist übernimmt PMK
keinerlei Haftung. Jegliche Entschädigungsansprüche des
AG sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen,
auch nach Ablauf einer der PMK etwa gestellten Nachfrist.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der PMK bis zur
vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen, auch der künftig
entstehenden Forderungen aus ihren Geschäftsverbindungen mit
dem AG.
3.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne
Forderungen von PMK in eine laufende Rechnung aufgenommen worden
sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
3.3 Wird vom AG eine weitere Be- und Verarbeitung an der
Vorbehaltsware durchgeführt, wird PMK auch Eigentümer
der neu hergestellten Ware. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung
des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware und der entstandenen
Nebenkosten.
3.4 Der AG darf die Ware und die aus ihrer Be- und Verarbeitung
entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verwenden.
4. Gewährleistung
4.1 Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet PMK nur wie
folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von PMK unentgeltlich auszubessern
oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten ohne Rücksicht
auf die Betriebsdauer- vom Tage der Lieferbereitschaft an gerechnet
(Rechnungsdatum), nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter
Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden.
Für Teile, die von PMK nicht hergestellt sondern von Zulieferern
bezogen wurden, kann nur in dem Umfang gehaftet werden, wie die
Zulieferer Gewähr leisten.
Die Feststellung der Mängel muss PMK unverzüglich schriftlich
gemeldet werden (Rügepflicht). Bei Verletzung der Rügepflicht
wird PMK von jeder Gewährleistung entbunden..
4.2 Zur Durchführung aller PMK notwendig erscheinenden
Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder gegebenenfalls
Neuware, hat der AG der PMK angemessene Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Auf Anforderung der PMK ist die defekte Ware oder
das defekte Bauteil fracht- und gegebenenfalls zollfrei PMK einzusenden.
Verweigert oder unterlässt der AG dies, so ist PMK von jeder
Mängelhaftung befreit.
4.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden,
die aus nachfolgenden Gründen entstehen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung
von Gebrauchsanweisungen oder Sicherheitsvorschriften, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, falsche oder nicht ausreichende
Information vor oder bei der Bestellung über Art und Einsatz
der Ware. Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen
oder Wiederinstandsetzungen von anderer Seite vorgenommen werden.
Nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von PMK hat der AG
das Recht, Wiederinstandsetzungen selbst oder durch Dritte vornehmen
zu lassen. Die Kosten des Ein- und Ausbaues von Teilen, die mit
Mängeln behaftet sind, hat der AG zu übernehmen.
4.4 PMK haftet nicht für Ausfälle, welche dem AG
während der Reparaturzeit entstehen. Für Nachbesserungsarbeiten
und von PMK gelieferte Ersatzteile haftet PMK in gleichem Umfang
wie für die ursprünglich gelieferten Teile, und zwar nur
bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung geltenden
Gewährleistungspflicht.
4.5 Erkennt PMK rechtzeitig erhobene Mängelrügen
nicht an, so verjährt das Recht des AG, Ansprüche aus
Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen vom Zeitpunkt
der rechtzeitigen Mängelrüge nach 6 Monaten.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können
PMK und AG eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vereinbaren.
5. Haftung
5.1 Über die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehene
Haftung hinaus haftet PMK weder für unmittelbare noch für
mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle,
Sachschäden und Betriebsstörungen. Jegliche weitergehenden
Ansprüche des AG , gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen,
sind soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Preise
6.1 Grundlage unserer Preisbildung sind die PMK-Preislisten.
Solange diese Listen nicht durch Neuauflagen ersetzt werden, haben
diese Gültigkeit.
Gegebenenfalls muss jedoch ein entsprechender Teuerungszuschlag
berücksichtigt werden.
Bei schriftlichen Angeboten geben wir eine Preisbindung von drei
Monaten für das jeweilige Angebot. Andere zeitliche Preisbindungen
sind in Ausnahmefällen möglich, müssen von uns aber
schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu haben.
6.2 Die angegebenen Preise verstehen sich, falls nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, ab Herstellerwerk 78187 Geisingen-Gutmadingen,
zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten und der zum Zeitpunkt
gültigen MwSt.
7. Versand
7.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AG ab
78187 Geisingen-Gutmadingen. Die Versandart ist PMK freigestellt,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Für Lieferungen, die gemäß Vereinbarung
auf Rechnung und Gefahr der PMK versendet werden, muss zur Wahrung
von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Überbringer
und aus versicherungstechnischen Gründen der AG die schadensfreie
Übernahme der Warenlieferung dem Überbringer bescheinigen,
oder deren Beschädigung vor der Übernahme anzeigen.
7.3 Erfolgt diese Bescheinigung nicht durch den AG, oder
erst nach dem Abladen, kann eine Instandsetzung oder gegebenenfalls
erforderliche Neulieferung nicht mehr kostenlos im Rahmen der Gewährleistung
erfolgen.
Schadensmeldungen welche erst nach Einbau der Ware erfolgen, können
generell nicht als Transportschaden anerkannt werden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort fällig
und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden
Abzug frei Zahlstelle PMK zu leisten.
8.2 Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang werden unter
Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte Verzugsspesen und -kosten
berechnet. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.
8.3 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
angenommen. Wechselannahmen erfolgen nur auf Grund ausdrücklicher
Vereinbarung. Die Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt
nicht zum Abzug von Skonto. Devisengebühren, Diskont-, Einzugs-
und sonstige Kosten gehen zu Lasten des AG.
8.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher,
von PMK nicht anerkannter Gegenansprüche oder eventueller Gewährleistungs-
oder Garantieansprüche des AG ist nicht statthaft, ebenso wenig
die Aufrechnung mit solchen.
8.5 Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände,
welche die Kreditwürdigkeit des AG mindern, haben die sofortige
Fälligkeit aller Forderungen von PMK zur Folge. Sie berechtigen
PMK, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.
Weiterhin hat dann PMK das Recht, von noch bestehenden Verträgen
mit AG zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen und wenn gegeben, dem AG die Weiterveräußerung
der Ware zu untersagen und sie in Verfügungsgewalt zu nehmen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz
der Firma PMK GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist 78532
Tuttlingen.
PMK GmbH
Alemannenstrasse 37
78187 Geisingen-Gutmadingen
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